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   BayObLG, 24.01.2024 - 204 StRR 23/24   

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https://dejure.org/2024,4565
BayObLG, 24.01.2024 - 204 StRR 23/24 (https://dejure.org/2024,4565)
BayObLG, Entscheidung vom 24.01.2024 - 204 StRR 23/24 (https://dejure.org/2024,4565)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Januar 2024 - 204 StRR 23/24 (https://dejure.org/2024,4565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 331 Abs. 1, § 435 ff.; StGB § 76a.
    Verschlechterungsverbot, Rechtsmittel, Kostenentscheidung, Berufungsinstanz, Einziehungsanordnung, Vermögensabschöpfung, Einziehungsverfahren, BGH-Beschluss, Generalstaatsanwaltschaft, Gesetzlicher Vertreter, Revisionsrechtfertigung, Rechtsfehlerhafte, ...

  • rewis.io

    Verschlechterungsverbot, Rechtsmittel, Kostenentscheidung, Berufungsinstanz, Einziehungsanordnung, Vermögensabschöpfung, Einziehungsverfahren, BGH-Beschluss, Generalstaatsanwaltschaft, Gesetzlicher Vertreter, Revisionsrechtfertigung, Rechtsfehlerhafte, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.01.2019 - 5 StR 387/18

    Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots im Fall der unterbliebenen

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2024 - 204 StRR 23/24
    An diesem Rechtszustand hat sich durch die am 01.07.2017 in Kraft getretene Reform der Vermögensabschöpfung nichts geändert (vgl. BGH, Beschluss vom 10.01.2019 - 5 StR 387/18 -, BGHSt 64, 48, juris Rn. 19 f. m.w.N.).

    Eine Vermengung der jeweils eigenständigen Regularien folgenden Verfahrensarten wäre augenfällig systemwidrig und würde eine Umgehung der gesetzgeberischen Konzeption bedeuten (BGH, Beschluss vom 10.01.2019 - 5 StR 387/18 -, BGHSt 64, 48, juris Rn. 21).

  • BGH, 07.11.2018 - 4 StR 290/18

    Anordnung der Einziehung eines Mobiltelefons und der zugehörigen SIM-Karte

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2024 - 204 StRR 23/24
    Eine solche Anordnung ist vom Amtsgericht nicht getroffen worden, so dass die nach alleiniger Einlegung der Berufung durch den Angeklagten erstmals im Berufungsurteil erfolgte Einziehung des Tatmittels gegen das Verschlechterungsverbot nach § 331 Abs. 1 StPO verstößt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15.05.1990 - 1 StR 182/90 -, juris Rn. 7; vom 07.11.2018 - 4 StR 290/18 -, juris Rn. 4; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.06.2020 - 2 Rev 85/19 -, juris Rn. 7; MüKoStPO/Quentin, 2. Aufl. 2024, StPO § 331 Rn. 55), und zwar unabhängig davon, ob im Ersturteil die Einziehung rechtsfehlerhaft unterblieben war (BGH, Beschluss vom 22.01.2019 - 3 StR 48/18 -, juris Rn. 7).

    Der geringfügige Erfolg der Revision rechtfertigt es nicht, den Angeklagten auch nur teilweise von den durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten und Auslagen freizustellen (§ 473 Abs. 4 StPO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 07.11.2018 - 4 StR 290/18 -, juris Rn. 5).

  • BGH, 22.01.2019 - 3 StR 48/18

    Verschlechterungsverbot bei unterbliebener Einziehungsentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2024 - 204 StRR 23/24
    Eine solche Anordnung ist vom Amtsgericht nicht getroffen worden, so dass die nach alleiniger Einlegung der Berufung durch den Angeklagten erstmals im Berufungsurteil erfolgte Einziehung des Tatmittels gegen das Verschlechterungsverbot nach § 331 Abs. 1 StPO verstößt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15.05.1990 - 1 StR 182/90 -, juris Rn. 7; vom 07.11.2018 - 4 StR 290/18 -, juris Rn. 4; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.06.2020 - 2 Rev 85/19 -, juris Rn. 7; MüKoStPO/Quentin, 2. Aufl. 2024, StPO § 331 Rn. 55), und zwar unabhängig davon, ob im Ersturteil die Einziehung rechtsfehlerhaft unterblieben war (BGH, Beschluss vom 22.01.2019 - 3 StR 48/18 -, juris Rn. 7).
  • OLG Hamburg, 25.06.2020 - 2 Rev 85/19

    Bescheidung eines Antrags auf Vernehmung eines Augenscheinsgehilfen

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2024 - 204 StRR 23/24
    Eine solche Anordnung ist vom Amtsgericht nicht getroffen worden, so dass die nach alleiniger Einlegung der Berufung durch den Angeklagten erstmals im Berufungsurteil erfolgte Einziehung des Tatmittels gegen das Verschlechterungsverbot nach § 331 Abs. 1 StPO verstößt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15.05.1990 - 1 StR 182/90 -, juris Rn. 7; vom 07.11.2018 - 4 StR 290/18 -, juris Rn. 4; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.06.2020 - 2 Rev 85/19 -, juris Rn. 7; MüKoStPO/Quentin, 2. Aufl. 2024, StPO § 331 Rn. 55), und zwar unabhängig davon, ob im Ersturteil die Einziehung rechtsfehlerhaft unterblieben war (BGH, Beschluss vom 22.01.2019 - 3 StR 48/18 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 15.05.1990 - 1 StR 182/90

    Überschreitung einer Notwehrlage - Folgen der Beendigung des Angriffes bei

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2024 - 204 StRR 23/24
    Eine solche Anordnung ist vom Amtsgericht nicht getroffen worden, so dass die nach alleiniger Einlegung der Berufung durch den Angeklagten erstmals im Berufungsurteil erfolgte Einziehung des Tatmittels gegen das Verschlechterungsverbot nach § 331 Abs. 1 StPO verstößt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15.05.1990 - 1 StR 182/90 -, juris Rn. 7; vom 07.11.2018 - 4 StR 290/18 -, juris Rn. 4; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.06.2020 - 2 Rev 85/19 -, juris Rn. 7; MüKoStPO/Quentin, 2. Aufl. 2024, StPO § 331 Rn. 55), und zwar unabhängig davon, ob im Ersturteil die Einziehung rechtsfehlerhaft unterblieben war (BGH, Beschluss vom 22.01.2019 - 3 StR 48/18 -, juris Rn. 7).
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